Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination

Aufgrund der EG-Richtlinie 92/57 (EG-Baustellenrichtlinie) ist in Deutschland seit dem 1. Juli 1998 die Verordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz (BaustV) in Kraft gesetzt. Durch die Baustellenverordnung sind dem Bauherrn zusätzliche Pflichten bei der Planung und Ausführung seines Bauvorhabens auferlegt, die er Dritten übertragen kann.

Gefahrenpotentiale

  • Baustellensicherung, Baugrube, Leitungsgräben
  • Entsorgung, Versorgung, Sozialeinrichtungen
  • Hochgelegene Arbeitsplätze, Gerüste
  • Elektrizität, Brand- und Explosionsgefahr
  • Gefahrenstoffe und Kontaminierungen
  • Einsatz von Maschinen und Geräten
  • Treppenläufe, Bodenöffnungen
  • Baustellenaus- und -zufahrten

Ziele

  • Reduzierung der Gefährdung für alle Beteiligten
    am Bau
  • Reduzierung der Gefährdung durch Dritte
  • Kostenreduzierung durch gemeinsam genutzte Sicherheitseinrichtungen
  • Vermeidung von Störungen im Bauablauf
  • Verbesserung der Arbeitsqualität

Roxeler Ingenieurgesellschaft mbH • Münster • Steinfurt • Nordhorn