Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
Aufgrund der EG-Richtlinie 92/57 (EG-Baustellenrichtlinie) ist in Deutschland seit dem 1. Juli 1998 die Verordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz (BaustV) in Kraft gesetzt. Durch die Baustellenverordnung sind dem Bauherrn zusätzliche Pflichten bei der Planung und Ausführung seines Bauvorhabens auferlegt, die er Dritten übertragen kann.
Gefahrenpotentiale
- Baustellensicherung, Baugrube, Leitungsgräben
- Entsorgung, Versorgung, Sozialeinrichtungen
- Hochgelegene Arbeitsplätze, Gerüste
- Elektrizität, Brand- und Explosionsgefahr
- Gefahrenstoffe und Kontaminierungen
- Einsatz von Maschinen und Geräten
- Treppenläufe, Bodenöffnungen
- Baustellenaus- und -zufahrten
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Ziele
- Reduzierung der Gefährdung für alle Beteiligten
am Bau
- Reduzierung der Gefährdung durch Dritte
- Kostenreduzierung durch gemeinsam genutzte Sicherheitseinrichtungen
- Vermeidung von Störungen im Bauablauf
- Verbesserung der Arbeitsqualität
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